Feedback Der Mai-Wahnsinn

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Wenn ihr hier einen Fantasiepreis festlegt und dann gleich Rabatte gebt, kann euch das doch als unlauterer Wettbewerb ausglegt werden, wofür euch jemand abmanhnen kann?
Ich bin auch kein Jurist. Aber kaufen tust du bei dem Sale doch gar nichts. Du tauschst nur Diamanten ein. Die Diamanten hast du gekauft. Da würde das vielleicht gelten. Oder täusche ich mich da?
 

DeletedUser21409

Guest
hm... habe mal nach "Einführungsangebot" gegoogelt und eine Seite gefunden, die Rechtssprechungen zu diesem und ähnlichen Themen zusammenfasst.

U.a. wird hier zum Thema "durchgestrichene Preise" geschrieben:
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Frühere Rechtsprechung
Der BGH hatte im Jahr 2011 entschieden, dass durchgestrichene Preise zumindest dann konkret erläutert werden müssen, wenn es sich dabei um einen Einführungspreise handelt (BGH, Urteil vom 17.03.2011, Az.: I ZR 81/09Original Kanchipur).

Dieses Urteil wurde in der Instanzrechtsprechung sehr strikt ausgelegt. Die Instanzgerichte verlangten daher, dass der durchgestrichene Preis bzw. Statt-Preis in dem Sinne erläutert werden musste, dass dem Verbraucher eindeutig klar wird, um welchen Bezugspreis es sich handelt (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2011, Az. 38 O 58/09). Durchgestrichene Preise bzw. Statt-Preise ohne Erläuterung wurden daher früher sehr häufig (erfolgreich) abgemahnt.

Aktuelle Rechtsprechung des BGH:
Diese strikte Auffassung hat der BGH nun relativiert. In seiner aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14Durchgestrichener Preis II) greift der BGH die Grundsätze aus der „Original Kanchipur“-Entscheidung auf und betont, dass es sich aus der gegenübergestellten Werbung weiterhin klar und deutlich ergeben muss, auf was sich der durchgestrichene Preis bezieht.

Darüber hinaus urteilte der BGH jedoch, dass der Verbraucher zumindest bei Verkaufsplattformen wie Amazon grundsätzlich erkenne, dass es sich bei der Werbung mit durchgestrichenen Preisen um den früher vom Verkäufer verlangten Preis handele. Dies ergibt sich nach Ansicht des BGH vor allem aus der Tatsache, dass ein Unternehmer grundsätzlich nur seine eigenen Preise für ungültig erklären könne und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bewusst sei.

Eine Irreführung liegt nach Ansicht des BGH aber dann vor, wenn die Werbung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über den Bezugspreis herbeizuführen. Vorsicht ist also weiterhin dort geboten, wo der durchgestrichene Preis gerade nicht den früher vom Verkäufer verlangten Preis darstellt, sondern die UVP des Herstellers oder den Preis eines Konkurrenten. Sollen diese Preise in der Preisgegenüberstellung mit einem durchgestrichenen Preis beworben werden, bestehen weiterhin strikte Aufklärungspflichten.
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In wie weit diese hier zitierten Rechtsprechungen Anwendung finden, wird Inno hoffentlich geprüft haben.

Ich hätte es jetzt eher auf Punkt 2 bezogen : "Werbung mit Mondpreisen"

"
2. Ernsthaftigkeit der Preisgestaltung
Die Preisgestaltungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo Preise absichtlich unrealistisch hoch angesetzt werden, um anschließend mit reizvollen Preissenkungen aufwarten zu können (sog. Werbung mit Mondpreisen)."
und weiter
"Die Werbung mit Mondpreisen ist irreführend. Grundsätzlich gilt, dass der alte Preis auch tatsächlich über einen längeren Zeitraum hinweg ernsthaft verlangt worden sein muss. Fiktive UVPs sind irreführend (LG Köln, Urteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12)."

Wobei es auch auf Punkt 3 zutreffen könnte
"3. Ehemaliger eigener Verkaufspreis"
Ist aber auch recht ähnlich. Auch hier steht
"Der ehemalige eigene Verkaufspreis muss über einen längeren Zeitraum hinweg ernsthaft gefordert worden sein" und
"Der ehemalige eigene Verkaufspreis ist nur der Preis, der unmittelbar vor der Preissenkung gefordert worden ist (LG Dortmund, Urteil vom 18.12.2008, Az. 16 O 134/08)."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kurze Info für die über die Preise jammern... im Grunde kann man sich die weniger ausgedachten Preise für die Kits daher ableiten wie teuer z.B. eine 2. Herbstmühle gewesen wäre an reinen Diakosten... Selbst wenn eine 2. Mühle nur 10.000 Dias gekostet hätte wäre man pro Stufe bei ~ 1400 Dias womit die Ingamepreise gar nicht so weit abweichen :eek:

Ich weiß das eine 2. Herbstmühle keine 10.000 Dias gekostet hätte, aber hatte keine Lust nachzusehen :)
 

DeletedUser42240

Guest
Also ich hab eine Herbstmühle + 4 Upgrades im Inventar, die Versuchung 2700 Dias auszugeben um eine 2. Mühle zu komplettieren ist schon sehr groß. Ich hab auch genug Dia auf Lager, aber das Herbstevent kommt ja irgendwann auch wieder. ???
 
Also ich hab eine Herbstmühle + 4 Upgrades im Inventar, die Versuchung 2700 Dias auszugeben um eine 2. Mühle zu komplettieren ist schon sehr groß. Ich hab auch genug Dia auf Lager, aber das Herbstevent kommt ja irgendwann auch wieder. ???

vielleicht kannste die im nächsten Herbstevent vervollständigen wie das im Frühlingsevent nun auch möglich war, aber ich würde mich da nicht drauf verlassen
 

DeletedUser42240

Guest
Unfair finde ich das die Heldensäulen-kits 990 oder so gekostet haben und die Herbstmühlen-kits kosten 1350.
 

DeletedUser42240

Guest
Was hatten wir heute schon für Angebote ?
1. Heldensäulenkits
2. Medailen
3. Herbstmühle St.1
4. Herbstmühlenkits
5. 50 Forgepunkte

Hab ich was verpasst?
 
Die Mühle macht ein paar mehr Medaillen. Das Helden Teil macht dafür mehr Vorräte und 6 statt 5 Güter. Beide machen 3 FP (Farbenfrohe Herbstmühle) Ich kann natürlich auch wählen und nur 1 FP und 10 Güter bei der Mühle nehmen. Vielleicht deswegen
 

DeletedUser42240

Guest
Die Mühle kann auch ein bisschen mehr, oder irre ich mich da?
Die Heldensäule braucht auch 6 Kits bis zur besten Stufe, sie gibt ebenfalls 3 FP bei 3x3 aber 6 statt 5 Güter und sie gibt etwas weniger Münzen, aber mehr Vorräte und sie gibt bei gleichen ZA weniger (Kolo 10 statt 19 Medailen. So wie ich das sehe ist die Heldenstatue wegen des +1 Gut besser als die Mühle.
 

DeletedUser42240

Guest
Gleichzeitig ja aber 2 verschiedene Angebote: Herbst Mühle St 1 kostet 250 und das Kit dazu 1350
 

DeletedUser35756

Guest
Was hatten wir heute schon für Angebote ?
1. Heldensäulenkits
2. Medailen
3. Herbstmühle St.1
4. Herbstmühlenkits
5. 50 Forgepunkte

Hab ich was verpasst?

Ja, den Schlittenbauer. Kann aber sein, dass der nur für höhere Zeitalter angeboten wurde. In meinen Augen das lohnenste Teil überhaupt.
 

DeletedUser42240

Guest
Was hatten wir heute schon für Angebote ?
1. Heldensäulenkits
2. Renokit
3. Medailen
4. Schlittenbauer
5. Herbstmühle St.1
5. Herbstmühlenkits
6. 50 Forgepunkte

Stimmt die Reihenfolge?
 

DeletedUser42240

Guest
DAnke Capo, kommt nach dem FPs noch was oder kann ich beruhigt ins Bett gehen?

Update: Ich hab die 2 Kits gekauft und die Mühle komplettiert. Der Torbogen musste ins Inventar umziehen um der 2. Mühle zu weichen. Der kommt wieder ans Tageslicht wenn ich das ZA wechsle.
 
Ich hab mir die Herbstmühle gegönnt, danke das man diese für ein bisschen Dias sich nochmal nachholen kann, ich habe das Gebäude bei dem besagten Event verpaßt. Einzig die Kits waren mir dann noch etwas zu hoch im Kurs, daher verweilt die gute Mühle erstmal im Inventar, vlt kommt eines Tages ja mal Event wo man verschiedenen Kits angeboten bekommt oder über die TH^^

mfg
 
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