Feedback Der Mai-Wahnsinn

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OHA !!! Das sind aber starke Worte! Und zwar welche, die meiner Meinung nach absolut daneben sind.

Die wären nur dann daneben, wenn es sich hier um eine reine Ingame-Währung handeln würde. Da ich aber Diamanten für Echtgeld kaufen kann, werden halt leider andere jurist. Regelkreise ggf. angezogen. Quoras hat das dankenswerterweise hier gut dargestellt (Hervorhebung durch mich):

(...)
Es ist einfach ne irreführende Praktik, wenn man ein Produkt zum ersten Mal verkauft und dann auf einen imaginären Preis gleich Rabatte gibt.
Vorallem bei virtuellen Produkten die keinen realen Wert haben ist das eine reine Marketingtaktik um mehr Verkäufe zu generieren, weil große Rabattzahlen mehr Leute anziehen.
Ein Produkt muss man schon mindestens einmal angeboten haben zu einem bestimmten Preis, bevor man auf diesen Rabatte geben kann, sonst könnte man es auch gleich für den rabattieren Preis anbieten (ohne große Zahlen). So ist das einfach Irreführung, weil es einen falschen Wert des Produktes wiedergibt.
Das ist auch letztens Weihnachten einem großen Publisher passiert. Die hatten in bei einem ihrer Spiele im Ingameshop ein Weihnachtsangebot (natürlich auch gleich mit großen Rabattprozenten) und wurden dann dafür abgemahnt, weil eben dieses Produkt beim Ersterscheinen gleich rabattiert war.

Edit: Ich bin Ingenieur und kein Jurist und letztlich ist mir das auch egal. Aber die Frage: WORAUF sich die rabattierten Preise denn nun TATSÄCHLICH beziehen, bleibt unbeantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Beelzebob666

Finsteres Genie
hm... habe mal nach "Einführungsangebot" gegoogelt und eine Seite gefunden, die Rechtssprechungen zu diesem und ähnlichen Themen zusammenfasst.

U.a. wird hier zum Thema "durchgestrichene Preise" geschrieben:
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Frühere Rechtsprechung
Der BGH hatte im Jahr 2011 entschieden, dass durchgestrichene Preise zumindest dann konkret erläutert werden müssen, wenn es sich dabei um einen Einführungspreise handelt (BGH, Urteil vom 17.03.2011, Az.: I ZR 81/09Original Kanchipur).

Dieses Urteil wurde in der Instanzrechtsprechung sehr strikt ausgelegt. Die Instanzgerichte verlangten daher, dass der durchgestrichene Preis bzw. Statt-Preis in dem Sinne erläutert werden musste, dass dem Verbraucher eindeutig klar wird, um welchen Bezugspreis es sich handelt (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2011, Az. 38 O 58/09). Durchgestrichene Preise bzw. Statt-Preise ohne Erläuterung wurden daher früher sehr häufig (erfolgreich) abgemahnt.

Aktuelle Rechtsprechung des BGH:
Diese strikte Auffassung hat der BGH nun relativiert. In seiner aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14Durchgestrichener Preis II) greift der BGH die Grundsätze aus der „Original Kanchipur“-Entscheidung auf und betont, dass es sich aus der gegenübergestellten Werbung weiterhin klar und deutlich ergeben muss, auf was sich der durchgestrichene Preis bezieht.

Darüber hinaus urteilte der BGH jedoch, dass der Verbraucher zumindest bei Verkaufsplattformen wie Amazon grundsätzlich erkenne, dass es sich bei der Werbung mit durchgestrichenen Preisen um den früher vom Verkäufer verlangten Preis handele. Dies ergibt sich nach Ansicht des BGH vor allem aus der Tatsache, dass ein Unternehmer grundsätzlich nur seine eigenen Preise für ungültig erklären könne und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bewusst sei.

Eine Irreführung liegt nach Ansicht des BGH aber dann vor, wenn die Werbung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über den Bezugspreis herbeizuführen. Vorsicht ist also weiterhin dort geboten, wo der durchgestrichene Preis gerade nicht den früher vom Verkäufer verlangten Preis darstellt, sondern die UVP des Herstellers oder den Preis eines Konkurrenten. Sollen diese Preise in der Preisgegenüberstellung mit einem durchgestrichenen Preis beworben werden, bestehen weiterhin strikte Aufklärungspflichten.
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In wie weit diese hier zitierten Rechtsprechungen Anwendung finden, wird Inno hoffentlich geprüft haben.
 

DeletedUser43817

Guest
so ganz knupser sind die von Innogames aber nicht...1200 Medaillen für 270 Diamanten...
alter..
ich mein Kits jeglicher Art sind ja toll.
Aber dinge die man auf andere Art und Weise bekommt hier anzubieten für wahnsinns Dia-Preise finde ich schon lächerlich
 
Zu den Herbstmühlen-Kits wird auch die Herbstmühle St. 1 angeboten, warum ist das bei dem Monument der Helden nicht ebenso?
 

DeletedUser46470

Guest
Herbstmühlenkits für 1350....sind das 6 Kits? oder nur 1?
 

DeletedUser31513

Guest
Ich biete das doppelte an Dias, wenn ich so ein Tholos Kit kriege! :D
 
Das ist nicht lustig sondern traurig. Man möchte weiter wachsen und wird gedeckelt. Da verliert man doch mit der Zeit den Anreiz. Was soll man mit weiteren Gebäuden wenn man sie nie aufstellen kann?

Führt jetzt vom Thema weg aber Arche Leveln oder Forschen hilft ;)
Beides zusammen schafft sogar ordentlich Platz.

Ich bin auf meiner zweiten Welt schliesslich auch flott in die Zukunft weil mich der Platzmangel in der PoMo im Vergleich zur Zukunft genervt hat.
 

DeletedUser31513

Guest
Das mit den Rabatten ist doch sowieso egal, denn die Sachen werden ja nirgendwo zum Orginalpreis angeboten oder habe ich nur noch nicht den Laden gefunden!? :confused:
 
Führt jetzt vom Thema weg aber Arche Leveln oder Forschen hilft

Nö schnelles Forschen ist Schrott. Die Arche ist bereits hoch und die bringts auch nur wenn man sich die Zeit nimmt irgendwo profitable Plätze zu organisieren. Damit ich hier auch mein Feedback gebe und es nicht nur Off Topic wird noch meine Meinung zu dem "Wahnsinn". Es ist wie ich dachte: alles viel zu teuer. Ihr werdet keinen Cent von mir bekommen wie immer.
 

DeletedUser37895

Guest
Ja gebe ja recht, das der Kaufpreis recht teuer ist. Da hätte man auch 500 Dias machen können, so würden mehr was kaufen, am ende ist es wahrscheinlich dann mehr Gewinn. Jedoch liegt die Entscheidung bei Inno.
Bedenkt, wem es zu teuer ist der muss ja nicht kaufen. Die Entscheidung liegt bei einem selber. (Ich selber hätte auch noch gerne 4x Schlittenbauer gehabt, war mir aber zu teuer, also habe ich Pech gehabt, war ja meine Entscheidung (und die von meiner Finanzministerin))
 
Das sind doch keine starken Worte? Es sind Tatsachen und Regelungen. Keine Ahnung was du uns damit sagen willst, aber hier geht es gerade nicht wirklich um die Höhe der Preise oder dass es solche Sales gibt, sondern darum wie die Produkte präsentiert werden.
Es ist einfach ne irreführende Praktik, wenn man ein Produkt zum ersten Mal verkauft und dann auf einen imaginären Preis gleich Rabatte gibt.
Vorallem bei virtuellen Produkten die keinen realen Wert haben ist das eine reine Marketingtaktik um mehr Verkäufe zu generieren, weil große Rabattzahlen mehr Leute anziehen.
Ein Produkt muss man schon mindestens einmal angeboten haben zu einem bestimmten Preis, bevor man auf diesen Rabatte geben kann, sonst könnte man es auch gleich für den rabattieren Preis anbieten (ohne große Zahlen). So ist das einfach Irreführung, weil es einen falschen Wert des Produktes wiedergibt.
Das ist auch letztens Weihnachten einem großen Publisher passiert. Die hatten in bei einem ihrer Spiele im Ingameshop ein Weihnachtsangebot (natürlich auch gleich mit großen Rabattprozenten) und wurden dann dafür abgemahnt, weil eben dieses Produkt beim Ersterscheinen gleich rabattiert war.
Du hast sicher auch sonst keinen Spass im Leben, oder?
 
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