In den AGB steht das man mit dem Download der App den AGB's zustimmt und dann wird man beim erstellen des Accounts nicht mehr auf die AGB's hingewiesen im Browser schon. Auf der Google Play seite konnte ich die AGB's nicht finden (Sie können natürlich trotzdem da sein). Aber jetzt ehrlich mal wenn dort USK 6 steht und man die App sperre evtl auf 12 gelegt hat, dann ist diese App verfügbar. Im support steht:
Die Altersfreigaben liegen in der Verantwortung der App-Entwickler und der International Age Rating Coalition (IARC).
Was auch immer das jetzt genau aussagt. Aber welches Kind ist bitte Vertragsfähig und bemerkt die zustimmung und fragt evtl. die Eltern ob sie ihre Email nach dem Anmelden verwenden. Die Eltern bekommen nichts mehr von den AGB's mit. Mir persönlich egal da Werbung nie Thema war. Ich würde die Werbung als einfache lösung einfach Werbung sein lassen und FoE werbungsfrei.
Also erstens ist die USK eine aus der Branche hervorgehende eigenständige Instanz, die unter pädagogischen Gesichtspunkten Mindestalter für digitale Spiele festlegt. Bei rein Online vertriebenen Inhalten, also bspw. FoE, besteht übrigens keine Prüf- und Kennzeichnungspflicht - bzw. nur unter sehr gewissen Umständen.
Zweitens kommen die AGB und anderweitige Vereinbarungen vom Vertreiber; der kann natürlich Altersbeschränkungen nach eigenem Ermessen erheben. Es besteht zwischen diesen beiden keinerlei Zusammenhang. Inno kann eine Bewertung beantragen (ist evtl. so geschehen, da es ein USK-Siegel gibt), das war es dann aber auch.
Drittens sind bei Menschen unter 18 Jahren immer noch die Personensorgeberechtigten (also meist die Eltern) in voller Verantwortung, was den Medienkonsum ihrer Kinder angeht. Auch mit 17 11/12. Wenn ich also meinem Spross nicht zutrauen kann, sein/ mein Geld zusammenzuhalten und nicht auf entsprechende Werbeangebote einzugehen, gebe ich ihm keinen unkontrollierten Zugang zum Internet und Finanzen.
Viertens ist allerdings Glücksspiel in Deutschland ab 18. Ich denke nicht, dass man bei einem Publikum ab 16 Inhalte ab 18 bewerben darf. Wiederum gab es in der Vergangenheit merkwürdige Urteile zu Online-Glücksspiel und -Casinos. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass die beworbene App und deren Inhalte durchaus schon ab 16 Jahren zugelassen sind.
Und ich frage mich weiterhin, warum Inno es nicht schafft, offizielle Infos zu den Änderungen zu verlautbaren, ob A/B-Test oder nicht.