DeletedUser20856
Guest
wie würdest du dich fühlen wenn...
Argumentationen auf dieser Ebene können / sollten nicht geführt werden und führen zu mehr Unrecht als zu "Gerechtigkeit"
Damals nach dem 11. September kam es zur Diskussion ob man FLugzeuge abschießen soll die (wahrscheinlich) von Terroristen entführt und in ein Gebäude / Siedlung gelenkt wurden.
Befürworter argumentierten:
Es ist nötig, denken sie an die Menschen die im Gebäude sind, darunter könnte ihre Tochter sein.
Dass die Tochter auch an Bord des Flugzeuges sein könnte wollte zu dem Zeitpunkt keiner Wahrhaben
Befürworter argumentierten:
Es ist nötig, denken sie an die Menschen die im Gebäude sind, darunter könnte ihre Tochter sein.
Dass die Tochter auch an Bord des Flugzeuges sein könnte wollte zu dem Zeitpunkt keiner Wahrhaben
Im Grunde hat es schon seinen Sinn warum man Richter wählt ein Urteil (!) zu fällen und diese sich dabei an die gesellschaftlich anerkannte Gesetze und Regelungen halten und nur in diesem Rahmen handeln. Dabei wird immer darauf geachtet das sie nicht befangen sind.
Die "Verbrecher am Volke", in diesem Falle die Steuersünder, haben mit ihren Hintergangenen Steuern enorme wirtschaftlichen Schaden angerichtet, beziehungsweise ihre gesammte Gesellschaft betrogen. Ob, und wenn ja, wie man diese Menschen betraft wird in Gesetzen festgehalten. Aufgabe der Gesellschaft ist es diese Gesetze aktuell zu halten.
Meiner Meinung nach dürften Steerbetrüger die ihre Steuern nachzahlen auch straffrei ausgehen, so sie ihre Steuern nachzahlen, eine Strafzahlung (Zinsen) und natürlich Reue zeigen. Allerdings sollten dann die Steuerdelikte nicht verjähren.
Ich weiß jetzt nicht wie lange Höhness die Steuern hinterzogen hat, aber es gibt Menschen die machen trotz Selbsanzeige immer noch gewinn, weil eben nur die letzten paar Jahre zählen.
Wie man die Strafe ansetzen soll ist mir ein Rätsel. Was ist angemessen und was nicht. Ein jeder Mensch hat da, je nach Nähe zum Metier, andere vorstellungen, die Teils sogar noch von der persönlichen Einstellung des Gegenübers abhängig sind.
"Sollen Steuersünder hinter Gittern?"
"Ja!"
"Auch U.H.?"
"Nein, der nciht."
Deswegen ist es wichtig das die Gesetze niedergeschireben sind und die Gesellschaft sich daran hält.
Wie man Steuerhinterziehung im Vergleich zu Gewaltverbrechen wertet ist auch schwer. Jemand der Steuerhinterziehung begeht, macht dies im vollem Bewusst sein und nutzt dafür Schwächen des System oder geht noch dreister vor. Im Grunde genommen ist dafür die selbe kriminelle Energie nötig wie die Planung eines Mordes. Aber im Gegensatz zum Mord lässt sich die Steuerhinterziehung leichter umsetzen.
Zudem kommt noch dass es Gewalltverbrechen (Totschlag, Triebtaten) unabhängig von einer Bestrafung immer geben wird. Denn diese Handlungen entspringen aus den niederen Instinkten der Menschen. Sogar Morde sind darauf begründet, denn die meisten Morde dienen der Vertuschung einer anderen (schlimmen / schlimmeren) Tat, bzw. der Angst bestraft zu werden.
Steuerbetrung hingegen entspringt zumindest nicht direkt aus einem Trieb. Sondern eher aus dem Verhalten eines Menschen (Habgier).
Interessant am aktuellen Fall war meiner Meinung nach weniger die Gesammtsumme sonderns das Verhalten darum. Eine Selbstanzeige im Breich des Steuerbetrugs kann von mir aus immer Strafbefreiend (wenn alle Steuern rückwirkend gezahlt werden) wirken. Beim Steuerbetrug kommen keine MEnschen um und nur wenige haben einen direkten, messbahren Schaden davon getragen. (Steuererhöhungen gehen meist in der Inflationsrate unter.) Für mich wäre es nicht einmal wichtig ob die Anzeige korrekt ist sondern nur ob sie ehrlich motiviert ist. Der Steuerbetrüger der heute straffrei ausgehen will, muss alle seine Stuern korrekt aufgeabrbeitet abgeben. Bei U.H. jedoch war dies nicht der Fall. Dies mag mehrere Gründe haben: 1. die Anzeige kam überhastet, 2. womöglich hatte er wirklich den überblick verloren.
Fürmich ist der 1. Grund federführend. es würde mich wundern wenn die Selbstanzeige ehrlich war. Vermutlich hat unser aller Freund einfach nur mitbekommen das die Behörden ihm vermutlich auf den Fersen waren. Also schaltete er eine grob überschlagende (viel zu tief angesetzte damit inkorrekte) Anzeige und begab sich in die Rolle des reuigen Sünders. Damit finde ich die Strafmildernde wirkung der Selbstanzeige jedoch verfehlt.
Für mich gilt:
Straffreiheit bei Selbstanzeige (im Rahmen der Steuer-und Wirtschaftsrechte): Ja.
Straffreiheit bei bewusster Ausnutzung: Nein.
Im Übrigen finde ich es anständig von dem Kerl dass er in den Knast geht, auch wenn er wohl eher einer genaueren Steuerprüfung die bei einer Revision aufgekommen wäre entgehen wollte.
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