sperrung

DeletedUser

Guest
hallo zusammen,also ich wurde heute gesperrt mit der begründung das meine stadt steinar heißt, ok rückblickend eher unglücklich gewählt aber wie ich finde kein gerechtfertigter grund für solch harte maßname.ich habe niemanden verletzt, beleidigt oder sonst geschadet was kann ich denn jetzt tun und was sagt ihr dazu?

gruß wanni:confused:
 

DeletedUser

Guest
erstens schreibt sich maßnahme mit h und zweitens schreibst Du - rückwirkend unglücklich gewählt.

wenn du den namen steinar unglücklich findest, wieso hast du ihn dann genommen?

drittens - völlig zu recht.
 

DeletedUser

Guest
Musste erstmal googeln was daran denn so schlimm sein sollte. Also... ne. Man sollte vom Support aufgefordert werden, den Namen zu ändern oder eine Zwangsänderung durchführen, wenns denn tatsächlich sooo schlimm ist. Aber den Account komplett sperren? Bei so einer Lappalie?

Schreib mal den Support an und versuch das zu klären. Sowas ist doch echt ungerechtfertigt.

Edit: Oh, kurzer Auszug aus den AGB:
3.2 InnoGames ist berechtigt, den vom Nutzer gewählten Namen, sowohl unter anderem aus technischen als auch aus ethischen Gründen abzuändern oder zu löschen, ohne dass es hierzu einer Zustimmung des Nutzers bedarf.
Da steht, InnoGames darf den Namen ändern oder löschen. Da es nicht möglich ist, den Namen zu löschen, müssen sie ihn ändern. Von einem Bann steht nirgends was.

Also, Support anhauen, auf AGB §3 Absatz 2 verweisen und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Guest
erstens schreibt sich maßnahme mit h und zweitens schreibst Du - rückwirkend unglücklich gewählt.

wenn du den namen steinar unglücklich findest, wieso hast du ihn dann genommen?

drittens - völlig zu recht.

du hast ja wohl auch ohne h begriffen um was es geht und rückwirkend wei ich ihn cool fand und nicht wußte das er zur sperrung führt soweit klar?
 

DeletedUser

Guest
Die übliche Vorgehensweise ist die Aufforderung über ein Ticket, den anstößigen Namen innerhalb 24 Stunden nach dem Einloggen zu ändern. Wenn innerhalb dieser Frist korrekt reagiert wird, erfolgen meines Wissens keine weitere Maßnahmen.
 
Oben