Also, für mich erhebt sich die Frage, welches Recht überhaupt gilt. Das kann internationales Recht sein, das Recht des Landes, in welchem GC seinen Sitz hat oder auch das Recht von Deutschland, da InnoGames hier seinen Sitz hat. Der Hinweis auf die neuen Bestimmungen :
Mit 01.01.2012 wurden in Deutschland neue Geldwäschebestimmungen eingeführt. Der Gesetzgeber verlangt, dass beim Vertrieb von paysafecard über 100 EUR, die Kunden in der Verkaufsstelle zu identifizieren sind. Ein Verstoß gegen diese Identifizierungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Identifizierung des Käufers ist stets dann notwendig, wenn ein Kunde einmalig paysafecard im Gesamtwert von über 100 EUR kauft...
verfängt hier nicht, zumal es keine Bestimmungen
zur Geldwäsche gibt. Die ist schlicht verboten. Weiterhin gibt es mit Sicherheit auch keine Bestimmungen, in denen Paysafe namentlich genannt wird.
Es könnte aber sehr wohl sein, daß hier unter Berufung auf namentlich nicht genannte Gesetze und Verordnungen der Datenschutz ausgehebelt werden soll. Dazu bitte ich InnoGames um eine Stellungnahme. Das es dauert, bis Fehler bereinigt sind, ist wenig nachvollziehbar. Früher ging es doch auch. Und niemand macht mir weis, es gebe davon keine Sicherungen. Und es auf den Dienstleister zu schieben, in dessen ureigentem Interesse die Kundenzufriedenheit liegen muß, ist auch etwas ... ungewöhnlich.
Vanguard schrieb:
GC ist ein globaler Payment-Dienstleister mit unzähligen großen Kunden, nicht unser Haus- und Hinterhof-Payment. Dort wird nicht das ganze System umgestellt, wenn sich in bei Innogames in einem Land bei einem Spiel jemand beschwert..
Soweit hier zu sehen, kommen die Beschwerden nicht nur aus einem Land. Und es ist nicht bloß eine Beschwerde. Und da ein möglicher Rechtsbruch im Raum steht, ist doch wohl Eile geboten. Oder?