Aus Wicky und die starken Männer (Pedia):
Die Verbreitung von
Braindead ist in der
Bundesrepublik Deutschland verboten, da er am 9. Juli 1999 in der
Laserdisc von Astro offiziell nach § 131
StGB (
Gewaltdarstellung) bundesweit beschlagnahmt wurde. Ebenfalls beschlagnahmt wurden das englische PolyGram-Video mit dem ersten Wendecover am 1. März 2000 und die um fünf Minuten gekürzte Fassung von Eurovideo am 18. Februar 2003. Die Beschlagnahme betrifft Fassungen von verschiedenen Herausgebern (auch wegen des sogenannten „Inhaltsgleichheits-Grundsatzes“), mit verschiedenen Lauflängen und auf diversen Medien (
VHS, Laserdisc,
DVD). Einzig eine meist auf „Grabbeltischen“ zu findende jugendfreie DVD-Fassung (
Altersfreigabe: FSK 16; ca. 80 Minuten) mit extremen Schnitten unter dem weniger verfänglichen Namen
Dead Alive darf in Deutschland legal verkauft werden. Allerdings beinhaltet diese Fassung auch wieder Szenen, die in der ebenfalls beschlagnahmten
EuroVideo-Fassung zur Vermeidung einer strafrechtlichen Relevanz bereits gekürzt waren.
Chefi ist dran, Groovy baby!