Nervige Spezialangebote

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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
So wie ich aber einige der hier versammelten Mitdiskutanten kenne, geht es ihnen um keine konstruktive Diskussion u.a. mit dem Ziel der Erkenntnis oder Wahrheitsfindung, sondern um Destruktivität. Insofern habe ich wenig Hoffnung, dass sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen.
Und er wird wieder persönlich (und, oh welch Überraschung, auch wieder als erster).
Bei der Schenkung aus der Werbung von Innogames (und auch von Saturn) handelt es sich um eine Schenkung unter Auflagen, das wäre § 525 BGB.
Und auch die Definition gemäß §519 BGB, den Billy hier in den Raum geworfen hat, ist korrekt, die 40% zusätzlichen Dias bekommt man ja unentgeltlich, nur halt unter der Auflage, dass man vorher Dias kauft.
Besitz und Eigentum sind auch Synonyme,
Nein, wird nur im Sprachgebrauch sehr gerne durcheinandergeworfen (wie auch Garantie und Gewährleistung, das ist allerdings noch übler). Ich bin Besitzer der Mietwohnung, in der ich wohne, Eigentümer ist aber immer noch der Vermieter. Wenn ich dir die Brieftasche klaue, bin ich Besitzer, du bist aber weiterhin Eigentümer (dann habe ich sogar unrechtmäßig Besitz erlangt).
 

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Es steht doch genau da, was man kriegt.
Also kein Problem - so lang niemand getäuscht wird.
"Technisch" könnte man das natürlich schon als Rabatt sehen. So kann es ganz normal nen Mengenrabatt geben (bei mehr zahlt man weniger Euro je einzelnen Dia) - und durch das "Geschenk" ist halt auch jeder einzelne Dia günstiger wenn man die Gesamtmenge durch das was man zahlt teilt.

Aber das verstehen halt viele nich bzw. wäre zu kompliziert und nich so gut aus Marketinggründen. Da kommt Geschenk besser.

Edit: Wegen Eigentum, Besitz: Bei Autos gibt es sogar Eigentümer, Besitzer, Halter und Fahrer - und die können alle unterschiedlich sein. ;)
 

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Und er wird wieder persönlich (und, oh welch Überraschung, auch wieder als erster).
Bei der Schenkung aus der Werbung von Innogames (und auch von Saturn) handelt es sich um eine Schenkung unter Auflagen, das wäre § 525 BGB.
Und auch die Definition gemäß §519 BGB, den Billy hier in den Raum geworfen hat, ist korrekt, die 40% zusätzlichen Dias bekommt man ja unentgeltlich, nur halt unter der Auflage, dass man vorher Dias kauft.

Ich halte Deine Ansicht nicht für sinnig.

Dabei ist sie nicht nur abwegig, sondern falsch, da der Wert der Gegenleistung den Wert der Schenkung überstiege. Kannst Dir diesbezüglich auch gerne einen Kommentar zur Hand nehmen oder Dich als Gast in eine Schuldrechtsvorlesung reinsetzen.

Vorliegend handelt es sich um gar keine Schenkung, sondern um ein schlichtes Kaufangebot.
 
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DeletedUser35784

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Diese ganze Diskussion hat sich wieder in den Bereich" Persönliches zuschaustellen vom Ego" entwickelt, was sicher in ein Forum für Erstsemester an der Uni passt, aber nicht in ein Spieleforum.
Genau diese Art der Egopflege die meistens von einer und der selben Person ausgehen, nerft.
Hier gehts nämlich nicht um den Inhalt, sondern wie bei einem Pfau um Selbstdarstellung.

Sorry für meine ehrlichen Worte.
 

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Mich hat nur interessiert zu sehen ob auch andere den Begriff des Geschenks an dieser Stelle irgendwie als fehl am Platz empfinden.

Meine ganz ehrliche und wertfreie Antwort: Nein, ich empfinde das Wort Geschenk an dieser Stelle nicht als unpassend. Es ist eine kostenlose Draufgabe und damit bekomme ich etwas geschenkt. In dem Fall sogar etwas wirklich wertvolles und nicht nur einen Kanal, eine Sonnenuhr oder eine Palme. Bedenklicher finde ich da schon die Ungleichbehandlung der einzelnen Spieler in Bezug auf die Angebote aber darum geht es Dir ja nicht.

Ich spare hier nun wirklich nicht mit Kritik, aber diese Diskussion empfinde ich schon als Haarspalterei. Okay, sie steht ja auch im Offtopic Bereich. Dann wünsche ich euch noch viel Spass dabei. :D

Nachtrag: Ködern lasse ich mich aber trotzdem nicht mehr, selbst wenn man mir die 150% anböte. Dafür ärgern mich hier zu viele Dinge. Auch von daher gesehen ist es mir eigentlich egal was da steht, es wird einfach weggeklickt.
 
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Ich halte Deine Ansicht nicht für sinnig.
Begründung? Fehlt. Daher rein persönlicher Angriff (mal wieder).
Dabei ist sie nicht nur abwegig, sondern falsch, da der Wert der Gegenleistung den Wert der Schenkung überstiege.
Nochmal für dich und mit deiner eigenen Definition (§ 516 (1) BGB):
"Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt."
Zuwendung: 40% Diamanten. Unentgeltlich? Ja. Du zahlst nicht für die 40% Diamanten, die bekommst du von Innogames dazu, wenn du 100% Diamanten kaufst (Auflage, womit wir wieder beim §525 BGB wären). Du bist anscheinend immer noch bei der gemischten Schenkung, was das hier aber nicht ist. Wenn Innogames tatsächlich einen Rabatt anbieten würde, wäre das eine gemischte Schenkung. Das ist hier aber nicht der Fall. Ich vermute mal, du hast keinen Rechtshintergrund, sonst würdest du Gesetzestexte lesen können.
 

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Begründung? Fehlt. Daher rein persönlicher Angriff (mal wieder).

Die Begründung folgte im nächsten Absatz und Du hast auch auf diese geantwortet. Allerdins erwarte ich von Dir ohnehin nicht, dass Du von Deiner gossenartigen Anmache ablässt, da Du eingestehen müsstest, Dich im fraglichen Strang mit Quax und anderen zusammengerottet zu haben, um mich im Rudel persönlich anzugehen. Unterste Schublade ist das, was Du hier abziehst. (Dennoch danke ich Dir dafür, dass Du meine Spiegelung von Quax' Beitrag als "persönlichen Angriff" bezeichnest, denn genau das war er von Quax.)

Nochmal für dich und mit deiner eigenen Definition (§ 516 (1) BGB):
"Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt."

Das ist nicht meine, sondern die vom Gesetzgeber gereichte Definition des Schenkunsbegriffes.

Zuwendung: 40% Diamanten. Unentgeltlich? Ja. Du zahlst nicht für die 40% Diamanten, die bekommst du von Innogames dazu, wenn du 100% Diamanten kaufst (Auflage, womit wir wieder beim §525 BGB wären). Du bist anscheinend immer noch bei der gemischten Schenkung, was das hier aber nicht ist. Wenn Innogames tatsächlich einen Rabatt anbieten würde, wäre das eine gemischte Schenkung. Das ist hier aber nicht der Fall. Ich vermute mal, du hast keinen Rechtshintergrund, sonst würdest du Gesetzestexte lesen können.

Da Du offensichtlich weder themenbezogene Kenntnis zu haben scheinst noch willens bist, Dir -auf für einen Juristen gewiss bekannten Wegen- welche anzueignen, sondern es allein auf fortwährende Ehrangriffe gegen mich abgesehen hast, werde ich auch Dich fortan ignorieren. Wenn Du lustig bist, könntest Du einem Notar ans Herz legen, ein zu verkaufendes Grundstück als Schenkung zu beurkunden, da "nur" ~ 71 % des Grundstücks entgeltlich veräußert würden und ~ 29 % ein "fürstliches Geschenk" des Verkäufers wären. Wer weiß, vielleicht findest Du ja sogar einen berufsmüden Mondscheinnotar. :D
 
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Nichts als Haarspaltereien. Es steht drauf was es kostet und was man kriegt. Was soll der Geiz. Niemand wird gezwungen was zu kaufen. Wenn mans mal braucht nimmt mans mit, wenn nicht interessierts nicht. Ich versteh die ganze Aufregung nicht wirklich.
 
Da Du offensichtlich weder themenbezogene Kenntnis zu haben scheinst noch willens bist, Dir -auf für einen Juristen gewiss bekannten Wegen- welche anzueignen, sondern es allein auf fortwährende Ehrangriffe gegen mich abgesehen hast, werde ich auch Dich fortan ignorieren. Wenn Du lustig bist, könntest Du einem Notar ans Herz legen, ein zu verkaufendes Grundstück als Schenkung zu beurkunden, da "nur" ~ 71 % des Grundstücks entgeltlich veräußert würden und ~ 29 % ein "fürstliches Geschenk" des Verkäufers wären. Wer weiß, vielleicht findest Du ja sogar einen berufsmüden Mondscheinnotar.
Erstens mal habe ich nie behauptet, ich wäre Jurist. Ich habe eine Ausbildung in einem Rechtsberuf, das ist ein Unterschied. Und zweitens, wenn ich einen Rabatt gewähre, dann kann man von einer gemischten Schenkung sprechen (ist übrigens reine Juristensprache primär aus dem Erbrecht, kein gesetzlich definierter Begriff). Hier bekomme ich jedoch beim Kauf etwas zusätzlich unter der Auflage, dass ich für das eigentliche Kaufobjekt den vollen Preis zahle, womit wir dann wieder bei der Schenkung unter Auflage sind, und wieder beim §525 (1) BGB. Und da ich jetzt die Schnauze voll von dir habe, werde ich auf den Schwachsinn, den du von dir gibst (vor Allem den Blödsinn bezüglich deiner persönlichen Ehre, besorg dir mal ein bisschen Selbstbewusstsein, dann musst du vielleicht nicht mehr ständig in irgendwelchen anonymen Online-Foren irgendwelche eingebildeten Ehrverletzungen bekämpfen, das hat was von Don Quijotte) nicht weiter eingehen. Und ja, das war gegen dich persönlich gerichtet.
 
Dennoch danke ich Dir dafür, dass Du meine Spiegelung von Quax' Beitrag als "persönlichen Angriff" bezeichnest, denn genau das war er von Quax
Hab gerade nochmal alle meine Postings hier angeschaut. Tut mir leid, dass ich da keinen persönlichen Angriff finde. Irgendwie habe ich langsam das Gefühl, dass ich hier schreiben kann was ich möchte und du das als Angriff gegen dich siehst.
Ich halte Deine Ansicht nicht für sinnig.
Und warst es nicht genau du, der sich in einem anderen Threat persönlich beleidigt gefühlt hat, weil ich dort deine Idee unsinnig fand? In meinem Sprachgebrauch ist unsinnig und nicht sinnig dasselbe.
 

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Meine ganz ehrliche und wertfreie Antwort: Nein, ich empfinde das Wort Geschenk an dieser Stelle nicht als unpassend. Es ist eine kostenlose Draufgabe und damit bekomme ich etwas geschenkt. In dem Fall sogar etwas wirklich wertvolles und nicht nur einen Kanal, eine Sonnenuhr oder eine Palme. Bedenklicher finde ich da schon die Ungleichbehandlung der einzelnen Spieler in Bezug auf die Angebote aber darum geht es Dir ja nicht.

Es sind aber keine zwei Rechtsgeschäfte, sondern ein einziges, von dem ein Teil des Angebotes fälschlicherweise als Geschenk deklariert wird. Das kann man genauso machen wie auch im Internet Wunderwässerschen für ewige Jugend anbieten oder Senioren auf Kaffeefahrten ausnehmen. So lange da niemand genau hinschaut, wird es weitergemacht. Und um da mal genauer hinzuschauen, bedarf es einiges an Ressourcen.

In der oben verlinkten Saturn-Werbung konnte man sehen, dass Marketing- und Rechtsabteilung sich wohl mit einander abgestimmt haben müssen. An sich wäre das aber für die Geschäftswelt aus steuerrechtlicher Sicht eine super Idee, statt Verkaufsgeschäfte abzuschließen, nur noch „Geschenke gegen Entgelt“ zu verteilen. :D
 

DeletedUser

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Es sind aber keine zwei Rechtsgeschäfte, sondern ein einziges, von dem ein Teil des Angebotes fälschlicherweise als Geschenk deklariert wird. Das kann man genauso machen wie auch im Internet Wunderwässerschen für ewige Jugend anbieten oder Senioren auf Kaffeefahrten ausnehmen. So lange da niemand genau hinschaut, wird es weitergemacht. Und um da mal genauer hinzuschauen, bedarf es einiges an Ressourcen.

In der oben verlinkten Saturn-Werbung konnte man sehen, dass Marketing- und Rechtsabteilung sich wohl mit einander abgestimmt haben müssen. An sich wäre das aber für die Geschäftswelt aus steuerrechtlicher Sicht eine super Idee, statt Verkaufsgeschäfte abzuschließen, nur noch „Geschenke gegen Entgelt“ zu verteilen. :D

Bei Saturn ist es in der Tat ein Rabatt, da sich der Kaufpreis reduziert. Da würde ich den Begriff des Schenkens schon eher fehl am Platze finde. Ich bekomme die Mehrwertsteuer erlassen (für mein Empfinden nicht geschenkt), am Ende habe ich ja nicht mehr Ware erhalten sondern nur weniger für die Ware bezahlt.

Kostenlose Draufgaben gibt es bei Reinigungsmitteln auch öfters (25% mehr Inhalt zum gleichen Preis). Das wird dann zwar nicht als Geschenk bezeichnet ein Rabatt ist es aber auch nicht. Ich zahle ja noch immer den gleichen Preis für mehr Inhalt. Anderes Beispiel: Buy 2 get 1 for Free, auch sehr beliebt. Wenn ich die 2 kaufe bekomme ich ein weiteres für umsonst, als normale Konsumentin sehe ich das schon als Geschenk wenn ich etwas für umsonst bekomme. Bei Zeitungsabos findet man ähnliches - bin jetzt zu faul zu suchen - da steht dann: Schliessen sie heute ein Abo ab und Sie erhalten noch ein Geschenk dazu.

Sowas mit Kaffeefahrten in einen Topf zu werfen halte ich nicht für richtig, das stört mich nun wieder etwas und deswegen musste ich jetzt doch nochmal was dazu schreiben. :D Aber wenn ihr Inno's fürstliches Geschenk als so störend empfindet, dann zeigt es mal wieder wie unterschiedlich so Empfindungen doch sein können.
 
Kostenlose Draufgaben gibt es bei Reinigungsmitteln auch öfters (25% mehr Inhalt zum gleichen Preis). Das wird dann zwar nicht als Geschenk bezeichnet ein Rabatt ist es aber auch nicht. Ich zahle ja noch immer den gleichen Preis für mehr Inhalt. Anderes Beispiel: Buy 2 get 1 for Free, auch sehr beliebt. Wenn ich die 2 kaufe bekomme ich ein weiteres für umsonst, als normale Konsumentin sehe ich das schon als Geschenk wenn ich etwas für umsonst bekomme. Bei Zeitungsabos findet man ähnliches - bin jetzt zu faul zu suchen - da steht dann: Schliessen sie heute ein Abo ab und Sie erhalten noch ein Geschenk dazu.

Bei den kostenlosen Draufgaben in deinem Beispiel gibts aber einen realen Gegenwert. Dias von Inno kosten nichts in deren Herstellung. Es sind nur Pixel und dazu Pixel die im Wert schwanken. Ein kleiner aber sehr entscheidender Unterschied. Klar musste man dies mal Programmieren aber das macht man genau 1 Mal. Bei deinem Waschmittel wird einiges mehr benötigt also ist es auch eher ein Geschenk.

Im übrigen ist es etwas ganz anderes wenn ich Schreibe: "Schliessen sie Heute noch ein Abo ab und bekomme dafür etwas Geschenkt" als wenn ich Schriebe "Ein fürstliches Geschenk" und erst danach drauf Hinweise dass da bezahlt werden muss damit ich überhaupt etwas bekomme.

Ich persönlich finde man kann das ganze durchaus mit Kaffefahrten, Wunderwässerchen, Energetisierte-Galaxie-Steine und Schlangenölverkäufer vergleichen. Schliesslich verdienen all diese Leute ihr Geld durch das Suchtverhalten und der Naivität der Spieler. Die Schwäche der Leute finanziell auszubeuten kann also durchaus in die selbe Kategorie gezählt werden. Die Praxis ist und bleibt fragwürdig.
 

DeletedUser55420

Guest
Bei den kostenlosen Draufgaben in deinem Beispiel gibts aber einen realen Gegenwert. Dias von Inno kosten nichts in deren Herstellung. Es sind nur Pixel und dazu Pixel die im Wert schwanken. Ein kleiner aber sehr entscheidender Unterschied. Klar musste man dies mal Programmieren aber das macht man genau 1 Mal. Bei deinem Waschmittel wird einiges mehr benötigt also ist es auch eher ein Geschenk.
Jo, die Server, Softwarelizenzen, Hardware, Gebäude usw. zahlen sich von selbst und die Angestellten arbeiten natürlich alle ehrenamtlich. Ist ja überall so üblich in der Branche. ;)
 
Wer immer noch nicht versteht was ich meine soll doch mal an den Bahnhof und den Leuten die dort vorbeigehen sagen du hast ein fürstliches Geschenk für sie. Sobald diese dann näher kommen sagst du ihnen dass sie dafür blechen sollen. Schau mal wie das ankommt.
 

DeletedUser40528

Guest
Wer immer noch nicht versteht was ich meine soll doch mal an den Bahnhof und den Leuten die dort vorbeigehen sagen du hast ein fürstliches Geschenk für sie. Sobald diese dann näher kommen sagst du ihnen dass sie dafür blechen sollen. Schau mal wie das ankommt.

Bitte dann das Angebot "Gib mir 5 Euro und ich gebe dir etwas im Wert von 10" du wirst nicht glauben wie viele das Geschenk annehmen.
Ich muss gestehen, man dreht sich hier nur im Kreis. Du hast deine Meinung offen kund getan. Das ist in Ordnung. Du hast einige gehört, die deiner Meinung sind und andere, die das nicht so sehen. Damit kann man doch jetzt die Diskussion einfach mal abschließen. Es muss am Ende einer Diskussion nicht alle der gleichen Meinung sein. Die Argumente sind ausgetauscht. Eventuell wird es beim nächsten mal auch nicht so genannt. Willst du jetzt wirklich die Diskussion solang führen bis alle deiner Meinung sind? Oder du ein Entschuldigungsschreiben von Innogames bekommst? Ich denke letztlich ist das hier ein toter Faden. Alle Meinungen sind eingeholt, alle Argumente ausgetauscht und jeder kann damit nun machen was er will.
 

DeletedUser

Guest
Bei Saturn ist es in der Tat ein Rabatt, da sich der Kaufpreis reduziert. Da würde ich den Begriff des Schenkens schon eher fehl am Platze finde. Ich bekomme die Mehrwertsteuer erlassen (für mein Empfinden nicht geschenkt), am Ende habe ich ja nicht mehr Ware erhalten sondern nur weniger für die Ware bezahlt.

Rabatte sind sowohl als Barrabatte als auch als Naturalrabatte möglich.

Kostenlose Draufgaben gibt es bei Reinigungsmitteln auch öfters (25% mehr Inhalt zum gleichen Preis). Das wird dann zwar nicht als Geschenk bezeichnet ein Rabatt ist es aber auch nicht. Ich zahle ja noch immer den gleichen Preis für mehr Inhalt. Anderes Beispiel: Buy 2 get 1 for Free, auch sehr beliebt. Wenn ich die 2 kaufe bekomme ich ein weiteres für umsonst, als normale Konsumentin sehe ich das schon als Geschenk wenn ich etwas für umsonst bekomme. Bei Zeitungsabos findet man ähnliches - bin jetzt zu faul zu suchen - da steht dann: Schliessen sie heute ein Abo ab und Sie erhalten noch ein Geschenk dazu.

Das sind alles Naturalrabatte/Mengenrabatte/Zugaben, keine Schenkungen.

Sowas mit Kaffeefahrten in einen Topf zu werfen halte ich nicht für richtig, das stört mich nun wieder etwas und deswegen musste ich jetzt doch nochmal was dazu schreiben. :D Aber wenn ihr Inno's fürstliches Geschenk als so störend empfindet, dann zeigt es mal wieder wie unterschiedlich so Empfindungen doch sein können.

Inno ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, daher mache ich Inno auch keinen Vorwurf, dass es zu bekannten wie leider auch grenzwertigen Werbemethoden greift. Das Beispiel der Kaffeefahrt halte ich in diesem Zusammenhang dennoch für gar nicht so abwegig, denn auch auf Kaffeefahrten dienen Zugaben als Lockmittel, um ein überteuertes Produkt zu erwerben. Freilich kann dahinstehen, ob die Ingame-Währung überteuert ist oder nicht. Das wird wohl auch vom konkreten Einsatz der Ingame-Währung abhängen. Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach nur darauf hinweisen, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen nichts verlustbringend verschenkt.

Unabhängig von der juristischen Wertung ist ein Geschenk, für das man zahlen muss, dem Allgemeinverständnis nach kein Geschenk. Hierzu wurde oben schon das zutreffende Weihnachtsbeispiel vorgebracht: vor dem Verteilen der Weihnachtsgeschenke werden die Beschenkten nicht abkassiert.
 
Bitte schreib weiter. Ich hab selten so gelacht.

Haben alle was zu Lachen ist doch toll. Hat das ganze doch seinen Wert. :D

Bitte dann das Angebot "Gib mir 5 Euro und ich gebe dir etwas im Wert von 10" du wirst nicht glauben wie viele das Geschenk annehmen.

Kommt ganz darauf an was du ihnen anbietest. Ich kann auch Gülle im Wert von 10 Euro anbieten im tausch gegen 5. Da werden auf einmal ganz wenige dein super tolles Angebot haben wollen. Übrigens sind 15 Leute wohl noch lange nicht alle Meinungen.
 
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