Nervige Spezialangebote

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....
Das sind Belohnungen. ....

Ja, Belohnungen, die mit dem Begriff des Schenkens verknüpft sind, also an Bedingungen geknüpfte Geschenke.
Und da so etwas jeder kennt, ist genau das der Empfängerhorizont der maßgeblich ist und nicht die juristische Definition einer Schenkung (die im übrigen auch juristisch durchaus an Bedingungen geknüpft ist, siehe § 530 I BGB "Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht." ) Wirklich völlig bedingungslose Geschenke gibt es also nicht mal als juristische Schenkung.
 
Nehmen wir mal an ich Verkaufe mein Auto. Es wird auch nicht zu einem Geschenk nur weil ich es etwas günstiger anbiete.

Nein, aber du könntest sagen, wenn der Kauf heute über die Bühne geht, schenke ich den vollen Tank dazu.

Oder aber ein Schuhladen schenkt einem das dritte (natürlich billigste) Paar dazu, wenn man zwei Paar Schuhe kauft.
 

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Nicht meine Abteilung, aber man bekommt Diamanten zusätzlich geschenkt, wenn man Diamanten kauft.

Find ich okay.

Finde ich prinzipiell auch okay.

Aber leider ist es in der heutigen Zeit ja gang und gäbe, dass treue Bestandskunden immer die A...karte ziehen.

Anfangs lockt man mit 150%, aber sobald jemand schwach geworden ist, gibt es anschließend nur noch 40%.

Wie wäre es denn mal, wenn treue Bestandskunden auch mal belohnt werden würden?
 

DeletedUser

Guest
Ja, Belohnungen, die mit dem Begriff des Schenkens verknüpft sind, also an Bedingungen geknüpfte Geschenke.
Und da so etwas jeder kennt, ist genau das der Empfängerhorizont der maßgeblich ist und nicht die juristische Definition einer Schenkung.

Du liegst weiterhin im Unrecht, denn sowohl Geschenke als auch Belohnungen sind ==> unentgeltlich. Wer eine Dienstleistung oder eine Kaufsache entgeltlich erwirbt, bekommt keine Belohnung und auch kein Geschenk, sondern eben eine Dienstleistung oder eine Kaufsache.
 
Nein, aber du könntest sagen, wenn der Kauf heute über die Bühne geht, schenke ich den vollen Tank dazu.

Oder aber ein Schuhladen schenkt einem das dritte (natürlich billigste) Paar dazu, wenn man zwei Paar Schuhe kauft.

Ich würde mich jedenfalls schämen Jemandem etwas als Geschenk anzubieten wenn ich Weiss dass ich denjenigen erst zur Kasse bitten muss für das angebliche Geschenk. Mach das mit deinen Freunden und deiner Familie dann wirst du schon sehen was die von solchen *Geschenken" halten. Gäb mal fröhliche Weihnachten wenn einer am Familientisch nur Geschenke im Tausch gegen Bargeld verteilen würde während die anderen nichts verlangen :D
 

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Gäb mal fröhliche Weihnachten wenn einer am Familientisch nur Geschenke im Tausch gegen Bargeld verteilen würde während die anderen nichts verlangen

Ich fürchte, solche Weihnachten würde man mit seiner Familie wohl nur einmal im Leben feiern können. Danach wäre man entweder nicht erwünscht... oder die Einladung würde zum "fürstlichen Geschenk" und müsste bezahlt werden. :D
 
Dann nimm mal eine große Geburtstagsparty. Du lädst jede Menge Gäste ein, die alle Geschenke mitbringen. Dafür bezahlst du jede Menge Essen und Getränke. Glaubst du, dass du all diese Geschenke auch bekommen hättest wenn du keine Party gemacht hättest für die du bezahlt hast?

Aber wenn es juristisch so eindeutig ist dann klagt doch einfach dagegen. Wenns euch glücklich macht......
 
Mach das mit deinen Freunden und deiner Familie dann wirst du schon sehen was die von solchen *Geschenken" halten. Gäb mal fröhliche Weihnachten wenn einer am Familientisch nur Geschenke im Tausch gegen Bargeld verteilen würde während die anderen nichts verlangen
Diese Gruppe gibt es und es ist nicht ungewöhnlich.
Jüngere Kinder werden oft beim kaufen von Geschenken unterstützt. Der Papa gibt ihnen Geld für das Geschenk der Mutter und andersherum läuft es ebenso.
Nicht jedes Jahr gibt es selbst gemalte Bilder;)
 
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Dann nimm mal eine große Geburtstagsparty. Du lädst jede Menge Gäste ein, die alle Geschenke mitbringen. Dafür bezahlst du jede Menge Essen und Getränke. Glaubst du, dass du all diese Geschenke auch bekommen hättest wenn du keine Party gemacht hättest für die du bezahlt hast?

Aber wenn es juristisch so eindeutig ist dann klagt doch einfach dagegen. Wenns euch glücklich macht......

Naja du hättest die Geburtstagsparty auch organisieren können ohne dafür riesige Summen zu Bezahlen schliesslich könnte jeder seinen Beitrag leisten. Auch ist meist nicht der Beschenkte derjenige der die Party organisiert weils im Normalfall eher als "Überraschung" geplant wird. Somit hat derjenige keine Kosten sondern nur seine Geschenke. Desweiteren kannst du nicht davon ausgehen dass da jeder Gast ein Geschenk mitbringt obwohl derjenige dort mitfuttern wird und selbst wenn, wie bereits geschrieben: an deinem Geburtstag die Arbeit zu übernehmen scheint mir irgendwie fehl am Platz. Man soll den Tag ja geniessen und nicht versuchen die Gäste so glücklich wie nur möglich zu machen. Es ist dein Geburtstag nicht ihrer.

Diese Gruppe gibt es und es ist nicht ungewöhnlich.
Jüngere Kinder werden oft beim kaufen von Geschenken unterstützt. Der Papa gibt ihnen Geld für das Geschenk der Mutter und andersherum läuft es ebenso.
Nicht jedes Jahr gibt es selbst gemalte Bilder;)

Da beschenken sich die Eltern aber selber und tun danach so als ob die Kinder ihnen etwas geschenkt hätten ;)
 
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„Der Rabatt wird automatisch...“
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Innoangebot?


Oben Mehrwertsteuer geschenkt. Unten 40% Diamanten zusätzlich geschenkt.
Oben wird nebenbei von Rabatt gesprochen und unten wird nebenbei von Bonus gesprochen. Für mich jetzt nicht wirklich ein Unterschied.
 
Oben Mehrwertsteuer geschenkt. Unten 40% Diamanten zusätzlich geschenkt.
Oben wird nebenbei von Rabatt gesprochen und unten wird nebenbei von Bonus gesprochen. Für mich jetzt nicht wirklich ein Unterschied.

Nur weil andere den selben Mist abziehen ist es noch lange kein Geschenk. Entweder ich Bezahle dafür oder eben nicht. Es klingt einfach besser den Rabatt als Geschenk zu verkaufen.

Und warum spielst du das Spiel nochmal?

Weil ich durchaus par Sachen unterhaltsam finde. Darunter das Plündern. Nur schade dass man nicht die ganze Stadt leerräumen kann wie es sich gehören würde. Wieder so ein Unding der Formulierung mit der man die Leute anlocken möchte. Die im Spiel enthaltene Plünderung entspricht eher einem Tribut oder einem Wegzoll aber ist dem Titel des Plünderns nicht würdig. Würde ich nämlich mit einer Armee eine Stadt überrollen würde ich alles mitnehmen was ich mitnehmen kann und nicht nur ein einzelnes Gebäude auswählen. Die Rede ist von "Empire" und nicht von halbstarken Wegelagerern die sich mit Drohungen ein Brot oder ein Stück Papier ergaunern.
 
Nur weil andere den selben Mist abziehen ist es noch lange kein Geschenk. Entweder ich Bezahle dafür oder eben nicht. Es klingt einfach besser den Rabatt als Geschenk zu verkaufen.
Ich bin absoluter juristischer Laie. Aber es ist doch bekannt, dass bei uns gegen so ziemlich alles geklagt wird. Solche Angebote gibt es massig. Warum klagt dann keiner dagegen? Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da nicht mal zumindest eine Verbraucherzentrale etwas unternommen hätte wenn es denn nicht rechtens wäre.
 

DeletedUser29636

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Ich bin absoluter juristischer Laie. Aber es ist doch bekannt, dass bei uns gegen so ziemlich alles geklagt wird. Solche Angebote gibt es massig. Warum klagt dann keiner dagegen? Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da nicht mal zumindest eine Verbraucherzentrale etwas unternommen hätte wenn es denn nicht rechtens wäre.

Liegt wahrscheinlich daran, dass Geschenk und Schenkung nicht das gleiche ist.

Eine Schenkung ist auch nicht ohne Gegenleistung, sie ist bloß unentgeltlich. :rolleyes:
 
Ich bin absoluter juristischer Laie. Aber es ist doch bekannt, dass bei uns gegen so ziemlich alles geklagt wird. Solche Angebote gibt es massig. Warum klagt dann keiner dagegen? Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da nicht mal zumindest eine Verbraucherzentrale etwas unternommen hätte wenn es denn nicht rechtens wäre.

Ich finds einfach bescheuert wenn man mir etwas das ich Kaufen soll als Geschenk deklarieren will. Klagen dagegen gibts sicherlich. Im übrigen ist eine Verbraucherzentrale auch nicht Allmächtig. Das Spiel wird in allen deutschsprachigen Ländern angeboten. Wenn sich also eine Verbraucherzentrale in Deutschland befindet und ich nicht hat dies nur beschränkt Einfluss auf das was mir angeboten wird. Auch kann man mit Wortspielereien extrem viel umgehen. Denn die Verbraucherzentrale muss ja irgendwie den Rahmen definieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss dass alles was diese nicht klar definiert haben umgangen werden kann.

Da bringt dir deine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale herzlich wenig. Nehmen wir das Beispiel von Zucker in Lebensmitteln: Anstatt einfach auf den Zucker hinzuweisen wird dann ganz bewusst tief in die Trickkiste gegriffen um den Zucker nicht als solches klar erkennbar zu machen. Da ist dann die Rede von: Dextrin, Dextrose, Dicksaft, Fruchtextrakt, Traubensüße, Fruktose, Gerstenmalz, Glukose, Glukosesirup, Inulin, Laktose, Maltose oder Saccharose. Klingt nicht unbedingt nach Zucker solange man die Begriffe nicht kennt oder?
 
Denn die Verbraucherzentrale muss ja irgendwie den Rahmen definieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss dass alles was diese nicht klar definiert haben umgangen werden kann.
Nein das machen sie nicht. Das macht die Gesetzgebung. Die Verbraucherzentralen achten nur darauf, dass die Gesetze eingehalten werden. Eventuell wirken sie noch darauf hin, dass Gesetze angepasst werden.
Ich finds einfach bescheuert wenn man mir etwas das ich Kaufen soll als Geschenk deklarieren will. Klagen dagegen gibts sicherlich.
Wenn es Klagen gäbe dann gäbe es auch eine richterliche Entscheidung. Und dann sollte doch alles geklärt sein. Ich verstehe das Problem immer noch nicht. Vielleicht bin ich einfach zu blöd dazu.
 
Nein das machen sie nicht. Das macht die Gesetzgebung. Die Verbraucherzentralen achten nur darauf, dass die Gesetze eingehalten werden. Eventuell wirken sie noch darauf hin, dass Gesetze angepasst werden.

Da ich nicht aus Deutschland stamme kann ich das mit der Verbraucherzentrale nicht beurteilen. Allerdings ist es auch egal ob diese sich drum kümmern oder nicht. Umgangen werden können die Regelungen trotzdem. Ob da ein Richter drüber gebrütet hat oder nicht interessiert im Endeffekt eher wenig.

Wenn es Klagen gäbe dann gäbe es auch eine richterliche Entscheidung. Und dann sollte doch alles geklärt sein. Ich verstehe das Problem immer noch nicht.

Man muss nicht immer alles Verstehen. Manchen ist es egal und anderen eben nicht. Wenn ich ein Geschenk bekomme erwarte ich jedenfalls etwas anderes als eine Verbilligung die mich zum Kauf anregen soll. Es ist schon fast beängstigend wenn die Leute zwischen Geschenk und verbilligten Angeboten nicht mehr unterscheiden können. Übrigens musst du darin auch kein Problem sehen. Wir sind hier bei Off Topic und nicht bei Probleme und Bugs. Mich hat nur interessiert zu sehen ob auch andere den Begriff des Geschenks an dieser Stelle irgendwie als fehl am Platz empfinden.
 

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Guest
Obgleich im BGB nur das Wort „Schenkung“ legaldefiniert ist, sind Schenkung und Geschenk Synonyme (wobei sich im gewöhnlichen Sprachgebrauch Schenkung eher auf den gesamten Vorgang des Schenkens und Geschenk eher auf die konkret übertragenen Vermögensteile bezieht).

Eine Schenkung erfolgt stets unentgeltlich und insoweit gegenleistunglos, als jede Bedingung oder Auflage, mit der eine Schenkung versehen werden kann, nicht den gegenleistungslosen Teil überwiegen darf. Der Tausch eines Geschenks gegen Währungseinheiten ist stets ausgeschlossen. Zulässig hingegen sind Gegenleistungen, die im Vergleich zum Geschenk von erheblich geringerem Wert sind. Wird aber eine Schenkung mit einer Bedingung versehen, ist nicht mehr von Schenkung, sondern von gemischter Schenkung die Rede.

So wie ich aber einige der hier versammelten Mitdiskutanten kenne, geht es ihnen um keine konstruktive Diskussion u.a. mit dem Ziel der Erkenntnis oder Wahrheitsfindung, sondern um Destruktivität. Insofern habe ich wenig Hoffnung, dass sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen.

Im Übrigen handelt es sich bei lauterkeitsrechtlichen Straftaten um relative Antragsdelikte, die nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag der unmittelbar Betroffenen verfolgt werden. Wo aber Verbandsklagerecht eingeräumt wird (also z.B. bei irreführender Werbung), werden besagte Verbände vor der Beschreitung des Rechtsweges mit Zugangshindernissen wie Kosten, Zeit etc. konfrontiert.

Ich bezweifle darüberhinaus, dass den hier Anwesenden die einschlägige Rechtsprechung bekannt ist. Insbesondere sagt allein die Tatsache, dass ein Handeln nicht unterlassen wird, nichts über dessen rechtliche Bewertung aus. Werden etwa in einem Online-Forum Beleidigungen geäußert, heißt das nicht, dass es keine Beleidigungen sind, nur weil deren Entäußerer noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden.
 
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DeletedUser29636

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Obgleich im BGB nur das Wort „Schenkung“ legaldefiniert ist, sind Schenkung und Geschenk Synonyme (wobei sich im gewöhnlichen Sprachgebrauch Schenkung eher auf den gesamten Vorgang des Schenkens und Geschenk eher auf die konkret übertragenen Vermögensteile bezieht).

Eine Schenkung erfolgt stets unentgeltlich und insoweit gegenleistunglos, als jede Bedingung oder Auflage, mit der eine Schenkung versehen werden kann, nicht den gegenleistungslosen Teil überwiegen darf. Der Tausch eines Geschenks gegen Währungseinheiten ist stets ausgeschlossen. Zulässig hingegen sind Gegenleistungen, die im Vergleich zum Geschenk von erheblich geringerem Wert sind. Wird aber eine Schenkung mit einer Bedingung versehen, ist nicht mehr von Schenkung, sondern von gemischter Schenkung die Rede.

So wie ich aber einige der hier versammelten Mitdiskutanten kenne, geht es ihnen um keine konstruktive Diskussion u.a. mit dem Ziel der Erkenntnis oder Wahrheitsfindung, sondern um Destruktivität. Insofern habe ich wenig Hoffnung, dass sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen.

Im Übrigen handelt es sich bei lauterkeitsrechtlichen Straftaten um relative Antragsdelikte, die nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag der unmittelbar Betroffenen verfolgt werden. Wo aber Verbandsklagerecht eingeräumt wird (also z.B. bei irreführender Werbung), werden besagte Verbände vor der Beschreitung des Rechtsweges mit Zugangshindernissen wie Kosten, Zeit etc. konfrontiert.

Ich bezweifle darüberhinaus, dass den hier Anwesenden die einschlägige Rechtsprechung bekannt ist. Insbesondere sagt allein die Tatsache, dass ein Handeln nicht unterlassen wird, nichts über dessen rechtliche Bewertung aus. Werden etwa in einem Online-Forum Beleidigungen geäußert, heißt das nicht, dass es keine Beleidigungen sind, nur weil deren Entäußerer noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden.

Juristendeutsch schert sich nicht um Synonyme. Besitz und Eigentum sind auch Synonyme, bis du mit einem Juristen darüber diskutierst. Dann wirst du nämlich entweder ausgelacht oder im Affekt erschlagen. :D

Eine Schenkung erfolgt unentgeltlich, aber nicht zwingend in jeder Rechtsordnung gegenleistungslos. Darum gibt es Rechtsordnungen, die eine Schenkung als zweiseitigen Vertrag definieren. Dies ist eine Tatsache und dient dem Erkenntnisgewinn, nicht der Destruktion. Den Unterschied bemerkst du aber nicht, denn erstens hast du eine gestörte Wahrnehmung (nein, ich nenne deine Wahrnehmung gestört, nicht dich) und zweitens stehe ich auf deiner Ignorierliste.

Rechtskräftig verurteilt werde ich sicher nicht, denn strafbar ist nur das Verletzen der Ehre, nicht des Egos. Außerdem siehst du mich ja nicht mehr. :D
 
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